Verpflegungsmehraufwand

Der aus unserer Sicht aufwendigste Teil der Reisekostenabrechnung!

Tausene Selbständige zahlen zu viele Steuern, weil sie den Verpflegungsmehraufwand nicht richtig berechnen oder einreichen! Entweder wissen sie nicht was es ist oder die Reisen werden nicht korrekt dokumentiert. 

Hier erfährst du alles was du wissen musst!

Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehrwaufwand ist ein Teil der Reisekostenabrechnung und ist eine steuerliche Erstattung für jeden Tag, den du beruflich nicht an deinem Hauptarbeitsort verbringst. Dieser schmälert am Ende deinen zu versteuernden Gewinn. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Geld du wirklich für Essen ausgegeben hast – es ist eine Pauschale!

Das klingt erstmal gut — eine Gewinnminderung, egal ob tatsächlich so viel Geld ausgegeben wurde.

Berechnung

Wenn man die Berechnung einmal verstanden hat, ist es gar nicht so kompliziert. Grundsätzlich gibt es einen kleinen und einen großen Betrag.

Kleiner Betrag: 

Dieser wird angewendet, beim Abreisetag und beim Rückreisetag einer mehrtägigen Reise. Außerdem bei Tagestrips, bei denen du mehr als 8 Stunden unterwegs bist.

Großer Betrag:

Dieser Betrag wird bei mehrtägigen Dienstreisen angewendet.

Höhe der Verpflegungspauschalen

Die Beträge sind von Land zu Land unterschiedlich und ändern sich jährlich. Momentan liegt der kleine Betrag in Deutschland bei 14 € und der große bei 28 €. Eine genaue Übersicht aller aktuellen Beträge der ganzen Welt wird auf der Seite des BFM jährlich veröffentlicht und kannst du hier einsehen.

Verpflegungsmehraufwände kürzen

Aber Achtung! Es gibt Fälle wo du die Beträge kürzen musst und nicht den vollen Betrag ansetzen darfst.

Das ist der Fall, wenn du essem vom Kunden, auf der Reise oder dem Event gestellt bekommst. Gekürzt wird wie folgt: 20% fürs Frühstück und 40% je Mittag und Abendessen. Diese pauschalen Kürzungen sind immer dann anzuwenden, wenn der reale Wert der Mahlzeit nicht bekannt ist. Sobald klar ist, wie viel die Mahlzeit wert ist, muss um den realen Betrag gekürzt werden.

Dies ist selten der Fall, aber wenn du z.B. ein Hotel inkl. Frühstück gebucht hast und das Frühstück extra ausgewiesen ist, dann musst du dieses rauskürzen.

Ausnahme: Ein geschäftliches essen, auf dass du vom Kunden eingeladen wirst zählt nicht dazu und muss deshalb nicht gekürzt werden.

 

Nachweis und steuerliche Handhabung

Jetzt hast du erstmal alle wichtigen Infos. Aber wie muss man das nun nachweisen und wie handhabt man das steuerlich?

Die Verpflegungspauschalen haben keine Umsatzsteuer und sind somit nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Die Buchung erfolgt dann über deinen Steuerberater oder über deine Steuerprogramm als Aufwand auf ein eigenes Steuerkonto dafür. Dies reicht jährlich, ist aber auch öfters möglich. 

Damit du und auch das Finanzamt bei einer Prüfung weiß wie die Summe zustande gekommen ist musst du dies nachweisen können. Dies machst du am besten über eine Reiseliste, welche du führst. In dieser sollten die Abfahrts-,Ankunftszeiten, Reiseorte und der Reisegrund aufgeführt sein.

 

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